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Der Ursprung des Ortes liegt an dem westlich an den Kirchhof anschließenden Areal mit der alten Flurbezeichnung "Im Ort". Im Knick der Obergasse liegt eine Reihe von Erdkellern, die z. T. noch in das 16. Jh. datieren. Später entwickelte sich der Ort nach Westen weiter in Richtung auf den Lauenburggraben. Das Ortsbild von Ober-Mockstadt wird bestimmt durch teilweise sehr aufwendig gestaltete Hofreiten noch des 17. Jhs., wobei sich die giebelständigen Wohnhäuser durch auffällig reiche Fachwerkzier auszeichnen. Dazwischen finden sich kleinere Höfe des 17.-19. Jhs. in der üblichen Hakenform mit meist giebelständigem Wohnhaus, die die Dichte des vom Fachwerk bestimmten historischen Ortsbildes bewirken.
Ober-Mockstadt verfügt über eine handwerkliche Besonderheit, die zwar vereinzelt auch in anderen oberhessischen Orten vorkommt, hier aber qualitativ und quantitativ besonders ausgeprägt ist. Es handelt sich um tönerne Dachreiter zumeist auf der der Straße zugewandten Giebelseite mit vielfältigen Motiven, darunter Reitergestalten mit Zweispitz (angebl. Napoleondarstellungen), aber auch Gruppen wie z. B. eine Jagdgruppe. Die Schmuckfreude, die sich in den Dachreitern manifestiert, hat sicher alte, vorchristliche Wurzeln. Materiell sind diese Arbeiten dem Nebenerwerb der Bewohner zu verdanken, die in den Ziegeleien um Ober-Mockstadt Arbeit fanden. Es existieren noch einige gute Exemplare, die Bestandteile der Kulturdenkmale und Gesamtanlage sind.
Die Gesamtanlage umfaßt die Gebiete der Niddastraße, Unter-/Obergasse und Parkstraße, die von guterhaltenen Fachwerkhöfen des 17.-19.Jhs. geprägt sind.
In der Untergasse wurde um 1800 eine Synagoge (Betraum) eingerichtet. Über ihre Geschichte liegen noch keine weiteren Informationen vor. Beim Gebäude handelte sich um ein Fachwerkhaus. Bereits um 1925 wurden keine Gottesdienste mehr am Ort abgehalten; es wurden die Gottesdienste in Friedberg besucht. Über die weitere Geschichte der Synagoge beziehungsweise des Gebäudes mit dem Betraum ist nichts bekannt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |