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Kleine Hofreite am Ortsausgang. Das Wohnhaus giebelständig mit alter Freitreppe, scharf profilierter Schwelle und relativ regelmäßigem Fachwerk aus der Mitte des 18. Jhs. Am Giebel S-förmige Streben, die ins obere Rähm laufen. Straßenseitig kleine Scheune (in jüngster Zeit zu Wohnzwecken umgebaut), ein Stall als hinterer Abschluss abgebrochen. Die Baugruppe gilt als Beispiel für den typischen Kleinbauernhof aus der Zeit um 1750.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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