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Winkelförmige Hofreite an der Einmündung einer Seitenstraße. Das Wohnhaus relativ breit und gedrungen, Vogelsberger Typus mit spätbarocken Fachwerkformen, viertelkreisförmigen Gegenstreben, profiliertem Giebel und doppeltem Karnies, verschalter Balkenlage. Um 1790. Krüppelwalm. Innerhalb des Ortsbildes ein wichtiger Fixpunkt, bei dem auch die historische Substanz von Bedeutung ist. Die Scheune unbedeutend, 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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