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Abschließendes Gehöft an der Parkstraße, wo die Lauenburger Straße einmündet. Große, unregelmäßige Hofreite, durch den Abschluß des Grundstücks bedingt. Für die städtebauliche Situation ist der kleine Bau bedeutend, traufständig zur Straße, wohl Flachshaus. Das Wohnhaus in Giebelstellung, stattliches gut erhaltenes Fachwerk des frühen 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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