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Auf knappem Raum erbautes Wohnhaus einer Hofreite in spätbarocken Formen mit hohem Mansarddach, zweiläufiger Freitreppe, übersetztem Geschoß in sehr guter Erhaltung. Unter der Treppe Eingang zum Keller. Tür aus der Zeit um 1830. Der Bau fällt als Typus heraus aus den barocken Hofreiten der Straße durch seine hohen Proportionen, die durch die Enge des Grundstücks bedingt sind. Trotz der äußeren barocken Erscheinung erst frühes 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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