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Zurückliegender, verschachtelter Hof auf unregelmäßigem Grundriß. Die Stall- und Wirtschaftsgebäude in relativ jungem Fachwerk, das Wohnhaus jedoch sehr gut proportioniert in reifen barocken Formen mit weit ausladenden Eckstreben, stehendem Stuhl mit Fußgegenstreben, verschalter Balkenlage. Gutes symmetrisches Fachwerk mit Halsriegel und Kopfbändern, entstanden um 1740/50. Kulturdenkmal wegen seiner baukünstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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