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Feines barockes Wohnhaus mit seltenen Fachwerkfigurationen. Ornamentierte Eckständer, Taue, Schuppenwerk, Flechtwerk. In den Giebelbrüstungen stehende Rauten und Andreaskreuze. Der Bau der Zeit um 1690 ist der bedeutendste Vertreter der Fachwerkbaukunst am Ort. Kulturdenkmal wegen seiner baukünstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung gegenüber dem Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |