Häuserzeile an der Leipziger Straße
Häuserzeilen der Adalbertstraße
Häuserzeilen der Adalbertstraße
Häuserzeilen der Adalbertstraße
Häuserzeilen der Adalbertstraße
Häuserzeilen am Gerloser Weg
Häuserzeilen der Josefstraße
Frauenberg und südöstliche Bebauung, Luftaufnahme 1926(?)
Buttlarstraße 51, Eichamt, Zustand Dezember 2020 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Leipziger Straße 8-10, Zustand August 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Buttlarstraße 43, Zustand Dezember 2020 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
An der Waides 11-15, Zustand August 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
An der Waides ab Nr. 6 nach Westen, Zustand August 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Buttlarstraße ab Nr. 31 nach Norden, Zustand Dezember 2020 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Buttlarstraße 51, Eichamt, Zustand Dezember 2020 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
An der Waides 11-15, Zustand August 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
An der Waides ab Kurfürstenstraße, Zustand Oktober 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
An der Waides 6 aufwärts, Zustand August 2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Gesamtanlage- Frauenberg östlicher Bereich
Frauenberg östlicher Bereich

Eine Bebauung der in nordöstlicher Richtung aus der Stadt führenden, stark frequentierten Fernstraße nach Leipzig setzte erst allmählich in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. ein. Um die Jahrhundertwende kam es zu einer explosionsartigen baulichen Entwicklung in diesem, neues Stadterweiterungsgebiet gewordenen nördlichen Bereich, wobei in den Jahren zwischen 1897 und 1914 auch der weitaus größte Teil des als Gesamtanlage ausgewiesenen Wohnviertels zwischen Schlosspark und Frauenberg entstand. Im Vergleich zu dem weiter westlich liegenden Wohngebiet am Frauenberg, in dem repräsentative, einzelstehende Villen entlang Marienstraße und Gerloser Weg Hinweis auf eine reiche bürgerliche Oberschicht, bestehend aus Rechtsanwälten, Fabrikanten und Professoren, geben (vgl. Gesamtanlage Frauenberg/Kalvarienberg), zeichnet sich das vorliegende Wohngebiet hauptsächlich durch relativ großzügige Doppel- bzw. Reihenhausgruppen aus, bestimmt für eine wohlhabende bürgerliche Mittelschicht. Die weiter östlich entlang der Buttlarstraße gereihten Mietshäuser waren den unteren gesellschaftlichen Gruppen vorbehalten (s. Gesamtanlage Buttlarstraße).

Dominante Achse innerhalb der regelmäßig strukturierten Gesamtanlage ist die sehr breite, leicht ansteigende Adalbertstraße, die geradlinig eine Verbindung zwischen der Leipziger Straße und dem Osthang des Frauenberges schafft. Parallel zur Adalbertstraße verlaufen Josef-, Buttlar- und Parkstraße, weiter nördlich kreuzt der Gerloser Weg. Zwischen Leipziger Straße und Schlosspark das ab den 1890er Jahren erschlossene Wohngebiet mit den Straßen An der Waides, Lioba- und Kurfürstenstraße.

Die ältesten Gebäude der Gesamtanlage reihen sich entlang der Leipziger Straße und im Bereich bis zum Schlosspark. Es handelt sich meist um zwei- oder dreigeschossige Häuser des Historismus, die teilweise in gelbem Ziegelmauerwerk, teilweise als Putzbauten aufgeführt sind. Auffallend in dieser Straßenzeile ist das massige, leider stark veränderte Gebäude an der Ecke Parkstraße/Leipziger Straße, das - bereits 1869 errichtet - die ehemalige Traditionsgaststätte „Walhalla" beherbergte. Das als Kulturdenkmal ausgewiesene Haus Leipziger Straße 3, ein Bau mit neoklassizistischer Front, wurde 1892 errichtet. Am neogotischen Haus Leipziger Straße 5 befindet sich in Höhe des Obergeschosses eine stilistisch passende, von einem Baldachin geschützte Hausmadonna. Bauherren der Straße An der Waides waren großteils Lehrer, was der Straße die Bezeichnung "Straße der Intelligenz" eintrug. Darunter auch Nr. 15 als Wohnhaus des Lehrers, Heimatforschers und Archäologen Joseph Vonderau.

Die Adalbertstraße zeigt auf gut zwei Drittel ihrer Länge, bis kurz vor dem Gerloser Weg, eine relativ enge, teilweise geschlossene Bebauung traufständiger Häuser. Erst ihr oberer Teil zum Frauenberg hin gibt sich aufgelockerter, bildet quasi den Übergang zum benachbarten Villengebiet Frauenberg. Die als Kulturdenkmal gewertete, repräsentative Doppelhausgruppe Adalbertstraße 41/43 ist symptomatisch für diesen Übergangsbereich. Die meist einheitlich dreigeschossigen Putz- und Ziegelbauten sind im Gegensatz zu der Bebauung der Leipziger Straße und Josefstraße durch kleine Vorgärten von der Straße abgerückt. Mit Gurtgesimsen, Ädikularahmungen und differenziertem Brüstungsschmuck weisen ihre Fassaden die typischen Gliederungs- und Dekorationselemente des Historismus auf. Orientiert an der klassischen Ordnung wird durch diese Elemente hauptsächlich jeweils das erste Obergeschoss, verstanden als das "piano nobile", betont. Mehrere Häuser, hauptsächlich die großvolumigen der Nordostzeile, sind straßenseitig mit reich gestalteten Balkonen versehen. Ein weiteres repräsentatives Element sind die oft mit aufwendiger Stuckdekoration ausgestatteten Zwerchgiebel, wie sie beispielsweise an den als Einzeldenkmäler qualifizierten Häusern Nr. 3, 19, 22, 28/ 30, 32, 34 und 39 vorkommen. Am Haus Adalbertstraße 54 ist eine kleine, holzgeschnitzte Hausmadonna aus der Barockzeit angebracht. Der Straßenname geht im übrigen auf den letzten Fuldaer Fürstbischof Adalbert von Harstall zurück.

Die kleinen Parallelstraßen Josef- und Parkstraße zeigen ein wesentlich einheitlicheres Straßenbild, ihre weitgehend offene Bebauung ist von jüngeren Bauten der zwanziger und dreißiger Jahre durchsetzt. Im unteren Bereich der Josefstraße reihen sich schlichtere Wohngebäude mit spärlichen Gliederungs- und Dekorationselementen (am Doppelhaus Josefstraße 6/8 befindet sich eine Josefsfigur aus Stein), der obere Bereich wird von einem typischen sachlichen Bau der zwanziger Jahre, der ehemaligen Oberförsterei (Josefstraße 11), und von einem massigen, baulich veränderten Behördengebäude (Josefstraße 22-26) dominiert. Das schöne, als Baudenkmal bewertete historistische Wohngebäude Josefstraße 18 tritt neben dem unproportionierten Amtsgebäude völlig in den Hintergrund. Der Name der Straße geht auf den Zimmermeister Josef Mahr zurück, der ursprünglich Besitzer des hier bebauten Geländes war.

Im oberen Bereich der Buttlarstraße ist die Wohnbebauung auf die westliche Straßenseite unterhalb des Friedhofes begrenzt. Die andere Straßenseite wird vom Herz-Jesu-Krankenhaus (Buttlarstraße 74) beherrscht. Unterhalb davon Neubauten, die ein nicht mehr bestehendes kleines Industriegebiet, das bis zur Bahnstrecke reichte, überformen. Als prägende Bauten sind hier das Doppelwohnhaus Buttlarstraße 31/33 im Heimatstil mit großem Zwerchhaus von 1911 und das 1905 errichtete voluminöse Doppelwohnhaus Buttlarstraße 37/39 zu erwähnen. Von besonderer städtebaulicher Bedeutung das als Baudenkmal ausgewiesene Wohnhaus Buttlarstraße 43 von 1906, das in der Achse der Straße an der Ecke Gerloser Weg mit seinem Fachwerkgiebel einen besonderen Akzent setzt. Den oberen Abschluss der Gesamtanlage bildet das ehemalige preußische Eichamt, das 1930 im sachlich konservativen Stil erbaut wurde.

Die Parkstraße, nur einseitig bebaut, führt am östlichen Rand der Hundeshagenanlage entlang. Dominierendes Gebäude ist die prächtige, weit in einen Garten zurückversetzte Villa Parkstraße 11. Neben ihr wird die Gartenfront der ehemaligen Oberförsterei sichtbar. Einen baulichen Akzent setzt noch das Eckhaus Parkstraße 17, das sich durch einen interessanten, teilweise hölzernen Loggienvorbau auszeichnet.

Die konsequent durch geradlinig verlaufende Straßenachsen gegliederte Gesamtanlage ist mit ihrer weitgehend einheitlichen, künstlerisch durchaus nicht belanglosen Bebauung das typische Beispiel einer Stadtplanung der Jahrhundertwende. An der Erhaltung ihres Bestandes, inklusive des leider nur noch fragmentarisch vorhandenen Kleinpflasters der Gehwege, besteht ein öffentliches Interesse.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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