Buttlarstraße ab Nr. 7 nach Süden, Zustand August 2020 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Buttlarstraße ab Nr. 8 nach Norden, Zustand August 2020 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Gesamtanlage
Ecke Parkstraße/Hundeshagenstraße
Häuserzeile der Buttlarstraße
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Gesamtanlage
Buttlarstraße

Gut erhaltenes Ensemble einfacher Mietshäuser, entstanden um 1900 innerhalb des Stadterweiterungsgebiets nördlich der Altstadt, zwischen Leipziger Straße und Frauenberg. Die traufständig ausgerichteten Häuser stehen in geschlossener Zeile und weisen in der Regel drei Geschosse auf. Das meist gefugte Erdgeschoß wird durch ein kräftiges Gesims von den Obergeschossen abgetrennt, die mit wenig historisierenden Dekorationselementen wie Dreiecks- und Segmentbogenverdachungen, Putzfelder und anderem geschmückt sind. Die Fenster haben durchweg profilierte Gewände. Zentrierende Akzente setzen bei einigen Gebäuden geschweifte Zwerchgiebel, wie im Falle der unter einer einheitlichen, von toskanischen Kolossalpilastern gegliederten Fassade zusammengefaßten Häuser Nr. 6, 8 und 10.

Im Vergleich zu den Mietshäusern der parallel verlaufenden Adalbertstraße sind die Gebäude der Buttlarstraße weniger repräsentativ gestaltet. Ihr Äußeres gibt damit Hinweis auf die soziale Stellung der ehemaligen Bewohner, die vermutlich der Schicht der Arbeiter und Handwerker angehörten. Der Name der Straße leitet sich von dem Fürstabt Konstantin von Buttlar (1714-26) ab.

Die Erhaltung der Gesamtanlage Buttlarstraße, die noch einen einheitlich gewachsenen Straßenraum bietet, ist aus sozial- und stadtgeschichtlichen sowie aus künstlerischen Gründen zu gewährleisten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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