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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Damm
In der ersten Hälfte des 20. Jhs. errichteter Erdkeller, der als steinsichtig verputztes Ziegelgewölbe mit drei seitlichen Lüftungsöffnungen ausgebildet ist. Als vorderer Abschluss eine trapezförmige Schildwand mit zwei Torflügeln, die zu einem Drittel in die Erde eingelassen ist. Die Längsseiten sind angeschüttet und wie die obere Überdeckung mit Gras bewachsen. Bedeutsam aus landwirtschaftsgeschichtlichen Gründen als später und seltener Beleg für die Vorrats- und Frischhaltung von Erdfrüchten im 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |