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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Im Bereich der in diesem Teil des Kirbach meist geschlossenen Hofanlagen angesiedeltes Wohnhaus, das als giebelständiger Bau über einem hohen Sockel errichtet ist. Die durchlaufenden Eckständer und Mannverstrebungen im Obergeschoss lassen eine Datierung wohl noch im 18.Jh. zu. Erschließung über eine gut erhaltene zweiläufige Sandsteintreppe mit schmiedeeisernem Geländer und freitragendem, gewalmtem Vordach. Kellerzugang unter der massiven Podestplatte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |