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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Kompakter, zur Straße offener Dreiseithof in gutem Erhaltungszustand, der an der Nordwestecke des Kirchhofes angesiedelt ist und am schmalen Kirchweg gleichsam die städtebauliche Funktion eines Torhauses einnimmt. Das giebelständige Wohnhaus in einfachem, gleichmäßig gegliedertem Fachwerkgefüge der Mitte des 19. Jhs errichtet, Scheune und das zu Wohnzwecken umgenutzte Wirtschaftsgebäude etwa zeitgleich erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |