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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Im eng bebauten Bereich hinter Lindenstr. 12 angesiedeltes, nahezu ebenerdig erschlossenes Wohnhaus; Rähmgefüge mit traufseitig kräftig vorkragendem Obergeschoss, die unterschiedlich angelegten Aussteifungshölzer der vorderen Trauffassade, insbesondere eine sehr schräg angelegte, geknickte Strebe, deuten auf eine Bauzeit im ersten Drittel des 18. Jh. hin. Als kleinbäuerliches oder Tagelöhnerwohnhaus hat es auch sozialgeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |