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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Hinten im Hof angeordnetes, traufständiges Wohnhaus, das ursprünglich als Scheunengebäude erbaut zu dem Wohnhaus Nr. 11 gehörte. Wohl auch zeitgleich mit dem Wohnhaus im letzten Viertel des 19. Jhs. errichtet als Rähmkonstruktion mit konstruktiven Verstrebungen. Im Bereich des Scheunentores heute die Eingangszone integriert. Hinter dem Bau liegt der ursprünglich den Ortskern abschließende steile Abhang zum Kirbach hinunter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |