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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Durch einen vorgelagerten Weg leicht zurückliegendes, giebelständiges Wohnhaus auf hohem Sockel, das auf zwei Seiten vollständig mit Platten verkleidet ist. Es grenzt im engbebauten Bereich der östlichen Lindenstraße unmittelbar an den Torbau Nr. 14. An der linken Traufseite erkennbar das Fachwerkgefüge, in dem die Eck- und Bundstiele als durchlaufende Ständer ausgebildet sind. Als Aussteifung einfache 3/4-Streben ohne weitere Zusatz- oder Schmuckhölzer. Das auf minimaler Parzelle errichtete Tagelöhner- oder Handwerkerwohnhaus ist möglicherweise noch ins 17. Jh. zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |