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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
  • Lindenstraße 26
Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude
Flur: 6
Flurstück: 70

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra

Für das Ortsbild am Lindenplatz bedeutsames Wohnhaus, das mit seinem hohen Giebel die Nachbarbebauung überragt und den Übergang der Lindenstraße in die Schulstraße markiert. Im hohen Sockel- und Erdgeschossbereich vollständig massiv erneuerter Rähmbau, der im Ober- und Dachgeschoss ausdrucksvolle Mannverstrebungen ausweist, die an den Bundstielen durch seltene Fußhölzer verziert sind. Die Zonen der Geschosswechsel durch Schnitzwerk mit Perlschnur und Zahnschnitt gestaltet. Neben mit Säulen geschmückten Eckstielen fallen an einigen Traufgefachen Tauband artige Einrahmungen ins Auge. Im Schaugiebel eine bemerkenswerte Inschrift: "GOT WOLE STEEN LASSEN DIESES HAVS BIS VON GOLT DEN KAVF LEVTEN GRAVS VND BIS DEM VIEH ECKELT VOR DER WEIT UND BIS DAS WASSER DEN FISCHEN IST LEIT ANNO 1702 SOLI DEO GLORIA GOT ALLEIN DIE EHR".

Zum Wohnhaus gehört ein traufständig zur Lindenstraße angeordnetes, kleines Wirtschaftsgebäude, das auf einem sorgfältig geschichten Sockel mit durchgehenden Eckstiel wohl auch im 18. Jh. errichtet wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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