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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Vierseithof in städtebaulich exponierter Lage an der Einmündung der Kreuzstraße. Das Wohnhaus nimmt in seiner traufständigen Stellung die Flucht des Nachbargehöftes Nr. 14 an. Ebenerdig erschlossener, ins frühe 18. Jh. datierender Rähmbau mit deutlich vorspringendem Obergeschoss, die Aussteifungen schmucklos nur mit einfachen 3/4-Streben. Die gegenüberstehende Scheune an den Traufseiten in Ständerbauweise, giebelseitig als Rähmkonstruktion errichtet, kann etwa zeitgleich entstanden sein. Abschluss des Hofes zur Kreuzstraße durch einen Wirtschaftsbau aus dem späten 18. Jh. und durch eine Einfreidung aus mehrfarbigen Ziegelmauerwerk mit Einsatz glasierter Steine für eine Rautenverzierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |