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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Für diesen Bereich der Marburger Straße typische Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das dicht an der Straße angeordnet ist. Der möglicherweise noch aus dem 18. Jh. stammende Bau zeigt an der rückwärtigen Traufe durchlaufende Ständer, an der Hofseite eine Rähmverzimmerung mit Geschossversprung und breitstehenden Mannverstrebungen an Bund- und Eckstielen. Die Wirtschaftsgebäude stammen aus dem späten 19. Jh.; der massive, verputzte Anbau an das Wohnhaus aus dem frühen 20. Jh. ist der Bauzeit gemäß mit Gliederungselementen aus Sichtmauerwerk angelegt. Der Hof ist zur Straße durch eine gemauerte Einfriedung abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |