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Nördlich des Schulgeländes außerhalb des historischen Ortskernes angesiedeltes Wohnhaus, das wohl als translozierter Bau des 18. Jhs. im späten 19. Jh. an den heutigen Standort versetzt wurde. Gut erhaltener, im Erdgeschoss teilweise massiv errichteter Fachwerkbau, der noch Elemente des Ständerbaus in Form durchlaufender Eckstiele in sich trägt. An der vorderen Traufseite, die an eine Scheune als Ursprungsbau denken läßt, ausdrucksvolles Strebenbild. An der Rückseite einläufige Sandsteintreppe mit einfachem Eisengeländer, das Dach mit Knauf besetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |