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Grenzstein, der die Grenze zwischen dem Kurfürstentum Hessen und dem Hinterland als Teil des Großherzogtums Hessen-Darmstadt markiert. Der übermannshohe Stein aus grauem Lungenbasalt auf gestuftem Sandsteinsockel oben mit Rundbogenabschluss. In der Rundbogennische wohl ehemals ein Wappen eingelassen. Der Stein ist wohl in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |