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Südlich des Krebsbaches außerhalb des Ortskernes angesiedelte Gebäudegruppe aus Back- und Feuerwehrgerätehaus. Massiv in Ziegel- bzw. Naturstein zu Beginn des 20. Jhs. errichtete Kleinbauten, die als Beleg für die kommunale Selbstversorgung in kleinen Bauerndörfern von Bedeutung sind. Interessant ist hier auch die Anordnung des Backhausschornsteines innerhalb des Feuerwehrgerätehauses, das heute als Jugendraum genutzt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |