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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Seelbach
Durch seine hervorgehobene Eckstellung städtebaulich wichtige Hofanlage an der Einmündung des Burgweges. Das wohl um 1884 entstandene Wohnhaus im Erdgeschoss teilweise eingezogen, das einfache Fachwerk mit konvergierenden Streben ausgestattet. Das straßenseitige, als Torbau ausgebildete Stallgebäude im Untergeschoss in handwerklichem Ziegelmauerwerk ausgeführt ebenso wie die giebelständige Scheune, die zeitgleich 1910 errichtet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |