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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
  • Schulstraße 2
Hofanlage
Flur: 6
Flurstück: 75/2

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra

An der Ecke zur Lindenstraße angesiedelter Vierseithof, der einen wichtigen städtebaulichen Endpunkt der entlang der Schulstraße nahezu geschlossenen Bebauung bildet. Wohnhaus und Torbau schließen den Hof zum Lindenplatz hin ab, beide im Erdgeschoss massiv erneuert. Das Obergeschoss des Wohnhauses durch expressive Verstrebungsfiguren geschmückt, die als Besonderheit neben selten anzutreffenden Fußhölzern beiseitig begleitende Senkrechte an den Bundstielen aufweisen. Am mit Zahnschnitt verzierten Rähm eine Inschrift: "Wir baven alle fest und sint doch fremtte gest und da wir ewig sollen sein bauwen wir am wennigste ein. Alllein auf got sezt dein vertrauwen. auf menschen hilf solt du nicht bauwen got ist allein der glauwensheld sonst ist kein klaub mir in der welt o ich trauwe got in aller noht geschen den 2ten majus anno 1702". Die noch mit durchlaufenden Eckständern erbaute Scheune ist datiert 1781, der Torbau 1727, das Stallgebäude im Kern etwa zeitgleich und um 1930 erweitert. Auf der Hoffläche ist das in Bogen verarbeitete Basaltkleinpflaster erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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