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An der nordöstlichen Ecke des Schulareals angesiedelter Parallelhof, dessen traufständiges Wohnhaus an der Einmündung zum Nanzhäuser Weg die Dorferweiterung des frühen 20. Jhs. entlang der Ausfallstraßen markiert. In fünf Fensterachsen streng axial angelegter Putzbau mit barockisierenden Sandsteineinfassung der Tür- und Fensteröffnungen, leicht vorspringendes Mittelrisalit mit ins Dachgeschoss reichendem Frontgiebel. Der um 1900 errichtete Massivbau im Dach durch Krüppelwalme abgeschlossen.
Das Grundstück ist zur Straße mit einem Staketenzaun und zweifarbig gemauerten Pfosten eingefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |