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Teil der Gesamtanlage:
historischer OrtskernWillershausen
Am nördlichen Rand des Dorfes angesiedelter sehr kleiner, schmaler Fachwerkbau, der als gemeindeeigenes Hirtenhaus in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. auf minimiertem Grundstück errichtet wurde. Der nur etwa 2,50 m tiefe Bau ist im linken, dem Wohnen vorbehaltenen Bereich zweigeschossig, im rechten in drei Etagen mit hochliegenden Kellergeschoss zur Unterbringung von Kleinvieh erbaut. Das Gebäude ist sozialgeschichtlicher Beleg für die Lebensweise von Tagelöhnern und Gemeindehirten im dörflichen Verband des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |