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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Niederweimar
An der Einmündung Lindenweg angesiedeltes Wohnhaus mit allseitig verkleideter Fassade. Unter dem Behang ist ein seit der Bauzeit inm letzten Drittel des 19. Jhs. nur wenig veränderter Rähmbau auf Sandsteinsockel zu erwarten, dessen Fachwerk in einem für die Entstehungszeit typisch konstruktiven Fachwerk ausgebildet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |