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Weit südlich der Ortslage auf dem Geiersberg mit Blick ins Lahntal gelegener jüdischer Friedhof, der erstmalig im 18. Jh. anlässlich eines Hutestreites erwähnt wird. Der älteste der 43 erhaltenen Grabsteine stammt von 1816, die letzte Bestattung erfolgt 1939, der jüngste Grabstein ist 1937 aufgestellt. Die Steine sind bis auf wenige, die nur mit hebräischen Texten versehen sind, zweisprachig auch in deutsch beschriftet. Der Friedhof diente bis zum Ende des 19. Jhs. für die Synagogengemeinden Roth, Fronhausen und Lohra als Begräbnisstätte, danach legen die beiden anderen Gemeinden eigene Friedhöfe an. Der Friedhof wird 1939 geschlossen, 1948 wird er wieder Instand gesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |