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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Gut erhaltene Scheune als Teil eines noch mit Basaltpflaster belegten Zweiseithofes. Im Erdgeschoss teilweise in Werkstein errichtet, schließt sich im Obergeschoss ein mit konvergierenden Streben ausgesteiftes Rähmfachwerk an, hier auch längere Inschrift mit Datierung 1878. Über dem Scheunentor ist noch das Taubenhaus erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |