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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Kleinbäuerlicher Hakenhof mit schräg zur Straßenflucht stehendem Wohnhaus, das während zweier Bauphasen errichtet ist; in einfachem, wohl wieder verwendetem Holz errichteter Fachwerkbau mit zum Teil über beide Geschosse durchlaufenden Ständern und meist geschosshohen Streben, der Eingang in den Sockel eingetieft. Als Bauzeit des vorderen Gebäudeteils kommt noch das späte 17. Jh. in Betracht. Als hinterer Abschluss des Naturstein gepflasterten Hofes eine in sparsamem Holzwerk erbaute Stallscheune aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |