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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Zur Straße sich öffnender Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, nahezu ebenerdig erschlossener Rähmbau mit umlaufendem Geschossüberstand und Mannfiguren mit teilweise gebogenen Streben an Eck- und Bundstielen, die eine Bauzeit in der 2. Hälfte des 18. Jhs. nahelagen. Die Scheune und das rechts anschließende kleine Stallgebäude in handwerklich aufwändigem, zweifarbigem Ziegelmauerwerk im letzten Drittel des 19. Jhs. errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |