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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
An einer Verschwenkung der Dammstraße städtebaulich exponiert gelegenes Wohnhaus. Der allseitig verputzte Bau auf kleinster Parzelle ist an der Traufseite ebenerdig erschlossen und mit einem spitzen Satteldach versehen. Aus dem Rissbild im Putz lässt sich das darunter liegende Fachwerkgefüge erschließen, das wohl als Wandständerkonstruktion ausgebildet ist. Nach mündlicher Überlieferung soll es sich um ein Firstständergefüge mit vom Erdgeschoss bis unter den First durchgehenden Stielen handeln. Als Entstehungszeit für das Handwerker- oder Tagelöhnerhaus kann die 2. Hälfte des 17. Jhs. angenommen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |