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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Roth
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Roth

Die Gesamtanlage von Roth wird im Nord- und Südosten eingefasst durch den Hochwasserdamm, der das Dorf gegen die mäanderartig um den Ort herumfließende Lahn abgrenzt. Nach Norden bildet die Straße Im Wiesengrund die Begrenzung, nach Süden die Lahn mit dem Mühlgraben, der der Turbine des heute noch tätigen Mühlenbetrieb das Wasser zuleitet. Der Grundriss des Dorfes gestaltet sich regellos, die Hauptachsen Lahntalstraße, Uferstraße, Dammstraße und Lahnstraße laufen von Südwesten nach Nordosten durch den Ort, die Seitenstraßen treffen sich zentrisch an dem Dreiecksplatz Biegenstraße und Unter der Linde. Die Bebauung setzt sich aus kleineren bis mittelgroßen Zwei- und Dreiseithöfen zusammen, die sich in der Regel zur Straße öffnen und mit einem giebelständigen Wohnhaus versehen sind. Älteste Belege dafür sind Dammstraße 8, Dammstraße 17, Lahnstraße 14 und 16, die im Kern noch als Ständerbauten errichtet sind und aus der Zeit Ende des 17. und Anfang des 18. Jhs. stammen. Während diese Wohnhäuser in Fachwerkformen mit einfachen 3/4-Streben ohne weiteren Schmuck errichtet sind, zeigen sich die Bauten des 18. Jhs. vielfach in dekorativem Gefüge mit expressiven Mannverstrebungen. Hier treten besonders hervor Lahntalstraße 18, 20, 33, die durch umlaufend profilierte Geschossversprünge, vollausgebildete Mannfiguren an Eck- und Bundstielen und Schaugiebel mit längeren Inschriften im Straßenbild eine wichtige Stellung einnehmen. Die Hofflächen, meist noch mit Basalt gepflastert, sind zur Straße durch Einfriedungen aus sandsteinbesetzten Torpfosten abgeschlossen.

Am nord- und südöstlichen Ortseingang sind städtebaulich interessante Torsituationen ausgebildet: Oberhalb Lahntalstraße 28 und 33 markiert noch zusätzlich zur Straßeneinengung ein großvolumiger, in der Sichtachse der Straße platzierter Laubbaum die Eingangssituation. Im Südosten stehen sich die Wohnhäuser Biegenstraße 8 und Dammstraße 21 in nahezu gleicher Ausformung mit Mansarddach dicht an der Straße angeordnet direkt gegenüber. Im Gegensatz zu diesen baulichen Merkmalen einer Randeinfassung geben die 27 Setzlingsgärten, die nach Süden vorgelagert sind, den Blick auf die Lahnaue frei. Die schmalen Gartenparzellen sind auch aus sozialgeschichtlichen Gründen als kommunikativer Treffpunkt im Dorfalltag von Bedeutung. Nach Westen nimmt der Hof Lahntalstraße 13 eine wichtige Stellung im Ortsbild ein. Als Hauptgebäude einer relativ großen Anlage ragt das Wohnhaus im Knie des abbiegenden Wegeverlaufs in den Straßenraum hinein, zusätzlich betont durch das schräg abgeschnittene Wirtschaftsgebäude.

Soziale und in der Bebauung ausgebildete Zentren bilden der Dreiecksplatz im Bereich Lahn- und Biegenstraße sowie die Platzaufweitung zwischen Kirche und ehemaliger Schule Im Wiesengrund. Ersterer wird von dem kleinen, frei im Straßenraum stehenden Backhaus besetzt, während die am nördlichen Rand der historischen Bebauung angesiedelte Kirche mit ihrer geschwungenen Turmhaube die Dachsilhouette des Dorfes bestimmt.

Neben der Bauweise in Fachwerk heben sich einige, größtenteils massiv in Sichtmauerwerk errichtete Wohnhäuser des frühen 20. Jhs. in der Bebauung heraus: Die Wohnhäuser Lahntalstraße 28, Sackgasse 2 und Im Wiesengrund 12 sowie die ehemalige Schule Im Wiesengrund 6. Ihre Ausstattung mit Segmentbogenfenstern, mit Zwerchhäusern, die teilweise durch geschweifte Giebel hervortreten, und mit herausgebildeten Geschosswechseln in Form des Deutschen Bandes zeugt vom hohen Ausbildungsstand des Maurerhandwerks in den Jahren zwischen 1901 und 1906.

Gesondert aufzuführen als Teile der Gesamtanlage sind noch die bauzeitlich erhaltene Haustür von Lahnstraße 24 mit Datierung 1892 als gute Handwerksarbeit und die Ausstattung einiger Gefache mit Kratzputz aus dem 19. Jh. am Wohnhaus Lahnstraße 16 als einzigem Beispiel in Roth.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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