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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
An der Einmündung in die Dammstraße angesiedelte Hofanlage, das Wohnhaus ein Rähmbau auf hohem Werksteinsockel, gleichmäßig gegliedertes Fachwerk, das insbesondere an der Giebelseite mit dekorativen Elementen wie Andreaskreuzen und geschweiften Brüstungsstreben hervortritt; am Giebel Ausbildung eines Ziergespärres. Die Scheune ist etwa zeitgleich errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |