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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Ehem. Hakenhofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das im Kern Elemente einer Ständerkonstruktion zeigt: Eckstiele und mittlerer Bundstiel sind als über zwei Geschosse durchlaufende Hölzer ausgebildet. Die Entstehungszeit ist wohl noch im 17. Jh. anzusetzen. Das Dach durch einen Kniestock angehoben, am linken Giebel Überformung durch großvolumigen Anbau, Entstehungszeit in der 1. Hälfte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |