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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Dicht an der Straße angeordnetes, giebelständiges Wohnhaus, ebenerdig erschlossen mit massiven Erneuerungen im Erdgeschoss; der in mehreren Phasen errichtete Bau im Kern eine Ständerkonstruktion, die auf der linken Traufseite Mannverstrebungen zeigt, wie sie aus dem Rähmbau vertraut sind. An der rückwärtigen Traufe haben sich Kratzputz geschmückte Gefache erhalten. Die Ursprünge des Gebäudes reichen in die 2. Hälfte des 17. Jhs. zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |