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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
An einer Straßengabelung angesiedelter Zweiseithof mit breitgelagertem, giebelständigem Wohnhaus, weitgehend mit Platten verkleideter Rähmbau auf niedrigem Sockel, das Fachwerk in konstruktivem Gefüge typisch für die Bauzeit im letzten Viertel des 19. Jhs. Die den basaltgepflasterten Hof nach hinten abschließende Scheune etwa zeitgleich entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |