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Traufständiges Fachwerkwohnhaus mit großem, zur Straße und zur Bahnlinie ausgerichtetem Zwerchhaus; auf hohem, ehemals als Stall genutztem Sandsteinsockel eine Rähmkonstruktion in historisierendem Gefüge mit profilierten Balkenköpfen am umlaufenden Geschossvorsprung und Andreaskreuzen in den Fensterbrüstungen. An der linken Seite ein Wirtschaftsanbau mit abgeschlepptem Dach. Entstehung des Gebäudes im frühen 20. Jh. im Zuge der Dorferweiterung entlang der Bahnhofstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |