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Über quadratischem Grundriss errichtete Villa als Putzbau auf Sandsteinsockel; der gegenüber der Straße leicht abgesenkte und zum Bahnhofsgebäude ausgerichtet Bau mit einem gaubenbesetzten Zeltmansarddach versehen. An der Straßenfassade ein für die Bauzeit im ersten Jahrzehnt des 20. Jhs. typischer Runderker mit oberer Balkonfläche. Etliche Details wie die Fachwerk-Eingangsüberdachung, die versprossten Gaubenfenster und das Kleinpflaster der Hofflächen haben sich original erhalten. Der Bau bildet den Abschluss der im Zuge des Bahnhofneubaus entstandenen Dorferweiterung nach Nordosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |