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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Niederwalgern
An der Ecke Bornbach und Brunnenstraße angesiedeltes Wohnhaus als Teil eines Vierseithofes. In Teilen massiv erneuerter Rähmbau mit leichtem, umlaufendem Geschossversatz, die Mannfiguren an Eck- und Bundstielen beidseitig von Parallelstielen begleitet. Als Bauzeit ist inschriftlich das Jahr 1738 angegeben. Die gegenüberliegende Scheune in für die Bauzeit typischem konstruktivem Fachwerk mit konvergierenden Streben errichtet. Rähminschrift: "Durch Gottes Hilfe und der Menschen Arbeit ist diese Scheuer erbaut worden Der Bauherr ist gewesen Christopf Hormmel und dessen Efrau einne gebohrne Stengel beide von hier, der Zimmer Meister ist gewessen Johannes Burg von Gisselberg, ist erhoben den 11ten Juli 1844 Wir bauen alles fest und sind doch fremde gäst und wo wir ewig sollen sein da sammlen wir gar wenig ein so führ nun diesse Scheuer in Gottes Hand das alle Unglücksfälle sein abgewand".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |