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In drei weitgespannten Bögen die Lahn überquerende Straßenbrücke, die die Bundesstraße 3 von der rechten, entlang der Lahnberge führenden Flussseite in die Lahnaue führt. Von der 1835 in sorgfältiger Bauweise mit Sandsteinmaterial errichteten Grundkonstruktion haben sich die beiden Landfesten und die Flusspfeiler mit den Vorköpfen erhalten. Die verbreiterte Fahrbahn stammt aus dem 20. Jh. Als frühes Ingenieurbauwerk, das bis in die heutige Zeit in Benutzung ist, ist die Nehbrücke wegen ihrer großen Bogenspannweite auch von von technikgeschichlicher Bedeutung.
Die Brücke gehört heute etwa je zur Hälfte zu den Gemarkungen Argenstein und Wolfshausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |