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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Wolfshausen
  • Gesamtanlage
historscher Ortskern Wolfshausen

Die Gesamtanlage von Wolfshausen erstreckt sich auf die historische Bebauung, die in enger Folge entlang der Hauptstraße und der Straße Am Talacker aufgereiht ist. Dabei sind die Wohnhäuser giebelständig angeordnet, lediglich bei Hauptstraße 9 und 14 schließen die Wohnhäuser traufständig den Hof nach hinten ab. Die Höfe sind meist als Dreiseitanlagen, häufig unmittelbar aneinander grenzend, angeordnet und in der Regel noch mit Natursteinpflaster belegt. Bei Hauptstraße 4, 5, 7, 10 und 13 bilden handwerklich detailliert in Sandstein hergestellte Einfriedungen den Abschluss zur Straße. Das früheste Beispiel ist die giebelförmig abgeschlossene Mauer bei Hauptstraße 13 mit einer Entstehungszeit möglicherweise noch im 18. Jh. In der gesamten historischen Gebäudesubstanz nimmt das in den nahe gelegenen Sandsteinbrüchen gewonnene Material eine besondere Bedeutung ein. Neben der Ausbildung von Gebäudesockeln ist in Wolfshausen die Verwendung von Sandstein auch für die aufgehenden Erdgeschosswände von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden gebräuchlich wie bei Hauptstraße 5, 11 und 14. Auf dem Hof und Werksteinbetrieb Hauptstraße ist das Wohnhaus an der Straßen- und der Hoffassade vollständig in Werkstein ausgeführt. Die älteste Gebäudesubstanz stammt mit dem Wohnhaus Nr. 9, eine gesicherte Ständerkonstruktion, und Nr. 16 wohl noch aus dem 17. Jh. Etliche Wohnhäuser zeigen in ihrem Fachwerk Verstrebungsgefüge, die mit ihren voll ausgebildeten, dekorativen Mannfiguren ins 18. Jh. datieren. Hier nimmt das Wohnhaus Nr. 13 auch in städtebaulicher Hinsicht eine besondere Stellung ein. Eine eigentümliche Ausbildung der Mannfiguren mit beidseitig begleitenden Parallelstielen kommt bei dem Wirtschaftsgebäude Nr. 13, dem Wohnhaus Nr. 6 zum Tragen. Die Fortführung der traditionellen Fachwerkbauweise bis ins 20. Jh. lässt sich an dem 1904 erbauten Wohnhaus Nr. 5 erkennen. Wenige Jahre später wird der massiv in Ziegel mit Sandsteingliederung errichtete Bau wie die Wohnhäuser Nr. 11 und 14 zum Standard. Die Gesamtanlage wird nach Osten durch das Bürgerhaus, das aus der ehemaligen Schule und dem Rathaus hervorgegangen ist, bestimmt. Den Abschluss bildet die über dem Ort angesiedelte Kirche, die dreiseitig von einem Kirchhopf mit Mauerabschluss gebildet wird.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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