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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Stedebach
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Stedebach

Die denkmalgeschützte Gesamtanlage von Stedebach breitet sich innerhalb einer geschlossenen, annähernd sechseckigen Straßenumfahrung aus. Lediglich Stedebach Nr. 5 mit Tagelöhnerwohnhaus und Backhaus gliedern sich jenseits der Straße an. Das Dorf setzt sich aus vier großvolumigen Vierseithöfen zusammen. Zwischen ihnen führt die schmale Straße hindurch, deren Verlauf sich den einzelnen Gebäude anpasst und die wesentlich das Ortsbild bestimmt. Von Nordosten her ist der Ort über die K 58 erschlossen, die hier entlang der Garteneinfriedung von Stedebach Nr. 4 eine von einem großen Laubbaum bestandene Platzaufweitung ausbildet. Der nördliche Abschluss der Bebauung wird durch die Gartenmauer Stedebach Nr. 4 und die gegenüberliegende Scheune mit Mansarddach gebildet. Nach Osten senkt sich das Gelände hinter den Höfen Stedebach Nr. 1 und 2 ab zu einer Weidenfläche, in deren Bereich die mittelalterliche, im 19. Jh. geschleifte Wasserburg angesiedelt war. Die Bausubstanz von Stedebach ist im wesentlichen während des 19. Jhs entstanden, baut jedoch auf einer seit dem Mittelalter unveränderten Struktur auf, die wesentlich durch die vollständige Zugehörigkeit zum Deutschorden Marburg bestimmt wurde.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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