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Die Gesamtanlage von Nesselbrunn ist geprägt von dem Straßenverlauf der Nesselbrunner Straße, die in mehreren Biegungen durch den Ort führt. Entlang der Straße reihen sich in lockerer Anordnung Zwei- und Dreiseithöfe mit von der Straße zurückstehenden Wohnhäusern, die wie Nesselbrunner Straße Nr. 2, 6, 8, 15 und 19 im letzten Drittel des 19. Jhs. entstanden sind. Im Straßenbild ergeben sich durch die Kurvenführung wechselnde Blickachsen in die einzelnen Höfe. Der Ortsgrundriss ist weiterhin geprägt von den zwei großvolumigen Höfen Nesselbrunner Straße 9 und 13. Beide Hofanlage grenzen die am nordöstlichen Ortseingang sich ausweitende Freifläche durch größere Wirtschaftsgebäude ein. Von besonderer städtebaulicher Wirkung ist die Anlage von Nr. 13 auf einer Anhöhe, auf der sich der Hof burgartig als geschlossenes Geviert erhebt. Die ältesten Gebäude im Ort sind das ehemalige Wohnhaus Nesselbrunner Straße 7 aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. sowie die Wohnhäuser Nesselbrunner Straße 13 und Zur Hainbuche 7, die aus der Zeit um 1800 stammen. Hier bilden vollausgebildete Mannfiguren an Eck- und Bundstielen dekorative Fachwerkfassaden aus. Dieser Zeit zuzuordnen ist auch die Scheune Zur Hainbuche 7 und Nesselbrunner Straße 9, bei der als einzigem Bau im Ort ein ausgeprägtes Fachwerkdekor in Form eines umlaufenden Zahnschnittfrieses anbebracht ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |