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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Niederweimar
In der Sichtachse des Huteweges angeordnetes Wohnhaus, das den Abschluss der historischen Straßenrandbebauung der Herborner Straße bildet. Hochaufragender Rähmbau auf bossiertem Sockelmauerwerk, das Fachwerk in für die Bauzeit um 1890 typischem konstruktivem Gefüge, hier mit Ausschmückung durch Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern. Erhalten hat sich die einläufige Sandsteintreppe mit profilierter Podestplatte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |