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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Niederweimar
Gegenüber der Einmündung des Huteweges angesiedeltes Wohnhaus; traufständiger Rähmbau auf hohem Sockel mit Eckquaderung, die Brüstungsfelder des konstruktiven Fachwerkgefüges achteckig ausgebildet. Die giebelseitig einläufige Sandsteintreppe mit proflierter Podestplatte und bauzeitlichem Geländer sowie die historistische Haustür mit Oberlicht aus der Bauzeit im ausgehenden 19. Jh. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |