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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Niederweimar
Giebelständiges Wirtschaftsgebäude, das als Straßenrandbebauung mit raumbildender Wirkung auch städtebauliche Bedeutung hat. Fachwerkrähmkonstruktion auf Werksteinsockel in konstruktivem Gefüge. Inschrift Giebelseite: "Durch Gottes Hilfe haben diese beide, Johann Peter Grebe, und dessen Ehefrau Margetha Born diese Scheuer erbaut und aufgeschlagen, den 29. April 1859. Der Zimmermeister war Johann Vöelker von Oberweimar".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |