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Im Wald am rechten Ufer des Wolfsbaches angesiedeltes Kreisjugendheim, das ausgehend von einem Zeltlager in den 60er Jahren des 20. Jhs. erbaut wurde. In massiver Bauweise aus steinsichtig verputztem Bruchsteinmauerwerk sind ursprünglich vier pavillonartige Unterkunftsgebäude aus jeweils gegeneinander gesetzten Pultdachbaukörpern errichtet. Die zwischen zwei fensterlosen Mauerwerksschotten sich aufspannenden Räume sind durch Oberlichter belichtet. Die Anlage wird durch einen winkelförmigen, sich burgmauerartig nach außen abschließenden Eingangsbau mit Fahnenturm erschlossen. Als Versammlungs- und Essensraum dient der mit einem flachen Satteldach versehene, dreischiffige Versammlungsraum, der an beiden Traufseiten durch flachgedeckte Nischen ergänzt wird.
Die Anlage ist in ihrer Materialität teilweise noch der Architektur der 30er verhaftet, nimmt in der Formgebung insbesondere der Unterkunftsgebäude jedoch schon Elemente moderner Nachkriegsarchitektur auf.
In neuerer Zeit wurde das Ensemble in angemessener Weise um etliche größere Gebäude erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |