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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Oberweimar
In der Sichtachse der abbiegenden Straße gelegenes Wohnhaus; auf Werksteinsockel aufbauender Rähmbau in konstruktivem Gefüge, als Schmuck in einigen Brüstungsfeldern aus Fachwerkhölzern gearbeitete medaillonartige Verzierung, aus der Bauzeit erhalten die zweiläufige Sandsteintreppe mit eisernem Geländer. Im rückwärtigen Teil des im letzten Drittel des 19. Jhs. entstandenen Baus ragt ein turmartiger Aufbau heraus, der für das Ortsbild in diesem Bereich prägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |