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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth
Im Straßenbild durch seine Höhe hervortretendes Wohnhaus als Teil eines Dreiseithofes; klar gegliederter Rähmbau auf hohem, bossiertem Sockel mit Werksteineinfassung der Kellerfenster, das Dach durch Kniestock angehoben. Das konstruktive Gefüge mit historisierenden Verstrebungen an den Eckstielen, Entstehungszeit zu Beginn des 20. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |