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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Weimar
Roth
  • Lahnstraße 28
ehem. Synagoge
Flur: 4
Flurstück: 287/37

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Roth

Anstelle einer 1832 abgebrannten Vorgängerin 1834 erbaute Synagoge, die dreiseitig eingebaut ein Teil der in diesem Bereich geschlossenen Straßenrandbebauung ist. Kleines, zum Teil verputztes, zum Teil verschiefertes Fachwerkgebäude als klassizistischer Saalbau auf Sandsteinquadersockel mit Walmdachabschluss. Der Entwurf geht auf den Marburger Landbaumeister Nikolaus Arend zurück. Das Innere liegt quer orientiert einige Stufen über dem Straßenniveau und ist als zweigeschossiger Raum angelegt. Im oberen Bereich die ehemalige Frauenempore, für die ein eigener Treppenzugang außen an der Südwestfassade errichtet ist. Belichtung an Ost- und Südfassade durch hohe Rundbogenfenster. Unter der hochsitzenden kleinen Öffnung an der Nordostseite befand sich, wie durch die unterschiedlichen Farbfassungen der Wand noch zu erkennen ist, der Thoraschrein. An den Wänden haben sich eine ältere Fassung mit floralen Jugendstilelementen und eine jüngere geometrische Ausmalung mit Rundbogenfries und hebräischen Aufschriften erhalten. Die Decke bestand aus einem blau gestrichenen Muldengewölbe mit goldenen Sternen, das bei der Sanierung fragmenthaft erhalten werden konnte.

Gegen Ende des 19. Jhs. wurde im nordwestlichen Hof der Synagoge ein kleines Badehaus mit Mikwe eingerichtet, das aber 1956 schon wieder abgerissen und teilweise überbaut war. Seit 1985 war der Bau durch unzureichende Bauunterhaltung und unsachgemäße Nutzung akut einsturzgefährdet. 1991 erwirbt die Gemeinde Weimar das Bauwerk, 1996 geht es an den Landkreis Marburg-Biedenkopf über, und so kann der fortschreitende Verfall durch die anschließende grundlegende Sanierung aufgehalten werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten findet 1998 die feierliche Übergabe der Synagoge statt. Der Bau dient heute als Versammlungs- und Ausstellungsort.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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